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Festung Honberg
Graf Heinrich von Schlick
Obervögte in Tuttlingen
Grenzfestung
Tuttlingen im 30jährigen Krieg
Kirchliche Verhältnisse vor dem Stadtbrand
Spanischer Erbfolgekrieg
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Das Stadtschloß der Herren von Württemberg in Tuttlingen
- ein bisher unbeachteter Bau von Heinrich Schickhardt
Zustand um 1564
Das älteste gesicherte Zeugnis über ein Schloß der Herren von
Württemberg in Tuttlingen ist im Lagerbuch für Stadt und Amt Tuttlingen
aus dem Jahre 1564 (HStAS H 101 Bd. 1854) erhalten. Es beschreibt Lage
und die zugehörigen Wirtschafts- und Verteidigungsgebäude des Schlosses:
Das
Schloß zu Tuttlingen in der Stadt, samt beiden Gefängnis- und
Pulvertürm daran, zweien Gärtlin, dem umgemauerten und eingefangnen Hof
und aller Zugehörd, zwischen der Stadtmauer und der gemeinen Gassen
gelegen, stossen oben an weiland Hansen von Karpfen seligen verlassnen
Söhn Behausung und unten auf die Pfisterei. Ist meines gnädigen Fürsten
und Herren eigen, aller Ufflagungen und Beschwerden von denen von
Tuttlingen und sonst meniglichen frei.
Eine Behausung und Pfisterei
samt einer Scheuren daran und einem Keller darunter, so einesteils in
obgemeltem Schloßhofes Einfang begriffen und einesteils noch darvor
außen steht, zwischen der Stadtmauer und der gemeinen Gassen gelegen,
stossen oben an das Schloßgärtlin und unten an Hans Altdorffers Erben
Hofraite. Ist auch meines gnädigen Fürsten und Herren eigen, aller
Ufflagen und Beschwerden von meniglichen frei, anderst dann daß Toni
Kauffmann daraus in seine Reichenauisch Lehen jährlich zwei Schilling
sechs Heller Konstanzer Währung gehen.
Eine Scheuer vorm Schloß oben zwischen der gemeinen Gassen und Toni
Kauffmanns Garten gelegen, stoßt vornen wieder an die gemeine Gasse und
hinten an Michel Eßlingers Haus und Garten, ist auch meines gnädigen
Fürsten und Herren eigen, aller Ufflagen und Beschwerden von
meniglichen frei.
Obgemeldt Schloß und Pfisterei bewohnt und nutzt dieser Zeit ein
Obervogt, desgleichen nutzt er auch beide obgemeldte Scheuern. Doch ist
er darinnen zur Legung meines gnädigen Fürsten und Herren Heu von Ihro
fürstlichen Gnaden eigenen Wiesen und des Schultheißen Amts
Zehendfrüchten ... den notwendig genügsamen Platz zu geben schuldig.
Die von Tuttlingen sind schuldig und pflichtig, einem Obervogt
daselbsten, oder wer das obgenannte Schloß in der Stadt besitzt und
innehat, mit Brennholz aus ihren eigenen Wäldern notdürftiglich zu
versehen, ohne meines gnädigen Fürsten und Herren oder eines Obervogts
Entgeltnis.
Dafür (sind) dann aber solche obbestimmten Schlösser, Häuser und
Scheuren, desgleichen die Türm und Stadtmauer, so weit das Schloß in
der Stadt und seine Zugehörde darauf stehen und daran eigen auf meines
gnädigen Fürsten und Herren eigene Kosten ohne anhängende schuldige
Fron oder Dienstbarkeit in Bau und Wesen zu halten.
Nachrichten über eine Bautätigkeit im Schloßhof finden sich einige
Jahre später. Im Juli 1578 verkaufte der Tuttlinger Bürger Anthonius
Khauffman an den Herzog einen Krautgarten, der an den Schloßhof
angrenzt. Die dabei gelegene herzogliche Scheuer und Pfisterei wurden
abgebrochen, um auf dem größeren Grundstück einen neuen Fruchtkasten zu
errichten (HStAS A 411 Urkunde 17). Der Fruchtkasten war 139 Schuh lang
und 96 Schuh tief (also ca. 46 m zu 32 m). Er hatte fünf Stockwerke und
es mußten darin jährlich 2200 Scheffel Fruchtgefälle und 5122 Scheffel
Frucht aufbewahrt werden, die Gefälle und Erträge der geistlichen
Verwaltung nicht mitgerechnet. 1582 scheint der neue Fruchtkasten
fertig gewesen zu sein, denn in diesem Jahr gab Herzog Ludwig der Stadt
zur Besetzung und Pflasterung bei dem neuen Kornkasten aus Gnade 20 fl.
Das Schickhardtsche Stadtschloß
Einige Jahre nach Errichtung des neuen Fruchtkastens wurde im Schloßhof
wieder gebaut. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind im Nachlaß Heinrich
Schickhardts Lageplan und Grundrisse für Ober- und Dachgeschoss eines Amtshauses in Tuttlingen aus dem Jahre 1592 erhalten, das also gericht sein soll, daß ein Herr darin das Nachtlager haben mag (HStAS N 220 A 49). Ansichten oder Aufrisse des Gebäudes finden sich leider keine. Der Lageplan erwähnt: 1592 an Martinii den augenschein eingenommen.
Handelt es sich hier nur um die Besichtigung des umzubauenden Gebäudes
oder bereits um einen Kontrollbesuch auf der Baustelle? Wurde das
geplante Gebäude tatsächlich errichtet? In dem von Schickhardt
angelegten eigenhändigen Werkverzeichnis findet sich die Antwort: in
einer Liste mit dem Titel In Volgenden Schlösern vil gebaut
wird ausdrücklich Tuttlingen erwähnt. Das Tuttlinger Stadtschloß ist
also ein eindeutig Schickhardt zuzuschreibender Bau. Auf was sich seine
Bautätigkeit bezog, findet sich auch in dem handschriftlichen Inventar Schickhardts: ein Amtshaus von Newem erbaut. Sicher scheint
zumindest, daß bei dem Neubau die beiden Gefängnis- und
Pulvertürme von dem alten Schloß übernommen wurden.
Was war nun dieses neu
errichtete oder umgebaute Schloß? Es war ein "Mehrzweckbau", mit einem
vom Rest des Gebäudes abgetrennten Erdgeschoß. Dieses nahm die
Küchenräume und einen großen Saal auf, der direkt von außen zugänglich
war und vermutlich als Repäsentationsraum diente. Die Küchenräume des
Hauses mit dem großen Herd befanden sich zum Teil sogar noch auf dem
Gebiet zwischen innerer und äußerer Stadtmauer, dem sogenannten Zwinger.
Der Zugang in die Amts-und Wohnräume der oberen Stockwerke erfolgte auf
der südlichen Seite über eine Außentreppe mit Loggia, der Turm mit der
Kanzlei und den Gefängnisräumen war mittels einer komplizierten
Außentreppenanlage an das Hauptgebäude angeschlossen und nur über das
erste Stockwerk des Hauptgebäudes zugänglich. Jedes Stockwerk des
Turmes war über eine eigene Treppe von außen zugänglich, um im Innern
den beschränkten Platz nicht noch durch ein Treppenhaus zu reduzieren.
In diesem Schickhardtbau hat 1612 Herzog Johann Friedrich auf der
Durchreise zum Hohentwiel Station gemacht, wie der Chronist erzählt: A.
1612 den 28. 9br ist Hertzog Friderich hier ankommen, den man mit
gewährter Hand empfangen. Sontags drauf hat Schultheis, Stattschreiber
und Bürgermr. Statt und Amts wegen Ihm aufgewartet und einen göldnen
Becher verehrt, Er hielt sich auf im Amtshaus in der linken Stuben,
both jedem die Hand. Er reisete folgende auf Hohentwiel, Reichenaw,
Costanz und Bodensee. Auch auf seiner Rückreise stieg er in Tuttlingen ab.
Das Württembergische Landbuch von 1624 (HStAS J1, Bd 141g) nennt unter
den den Herren von Württemberg eigenen Häusern das Amtshaus und die Schloßbehausung
sampt der Pfisterey zu Tuttlingen zu der Statt, die Scheur vorm Schloß
hinüber, gehört meinem gnädigen Fürsten und Herren alles aigenthumblich
zue, und sind aller beschwärden frey. Der Punkt eigene Schlösser führt nur die nahe der Stadt gelegene Festung Honberg auf: Honberg,
das Schloß bey Tuttlingen ist meines gnädigen Fürsten
und Herren aigen und würdt von dem Obervogt bewohnt.
Das Stadtschloß wird also unter den Häusern geführt, nicht mehr wie
1564 als Schloß. Das passt auch zu der Tatsache, daß Schickhardt teils
von einem Amtshaus und teils von einem Schloß spricht. Der Honberg, der
ursprünglich als Festungsanlage von einem Burgvogt, der gleichzeitig
das Amt des Kellers ausübte, bewohnt wurde, dient jetzt als Sitz des
Obervogtes. Die ehemalige Residenz des Obervogtes in der Stadt hat
anscheinend seine Funktion verloren.
Ein späterer
Briefwechsel bezüglich eines Streites zwischen der weltlichen und
geistlichen Verwaltung Tuttlingens, in dem es um den Platz zur Legung
des Zehnten ging, erwähnt in verschiedenen Zwischenberichten, in denen
noch vorhandene Lagerbücher, Akten und Protokolle sowohl in Stuttgart
als auch in Tuttlingen einflossen, auch das Schicksal des
Schloßgebäudes:
Wann
es dahero auch in facto richtig sey, daß die Geistl. Verwaltung
Tuttlingen ihre Früchte auf den abgebrannten Kellerei-Kasten aufgewahrt
habe; so habe dieses seinen Entstehungs Grund blos darinn gehabt, daß
dieser Kasten in einem Schloß eingerichtet gewesen sey, dessen
weitläufiger Gelaß in alten Zeiten hinlänglichen Raum dargeboten habe. (HStAS A 249, Bü 2742).
Wann und wieso das doch recht neue Amtshaus/Stadtschloß in einen
Lagerraum für den Zehnten umgewandelt wurde, bleibt offen. Hier dürften
Augenzeugenberichte mithelfen, Klarheit zu schaffen: Der St. Georgener
Abt Georg Gaisser berichtet 1633 nach der Eroberung der Stadt durch den
kaiserlichen General Vitzthum von reichlich in der Stadt vorhandenem Getreide. Auch der Überlinger Johann Heinrich von Pflummern berichtet über große Fruchtvorräte in Tuttlingen: In
der statt soll ein großer vorrath von früchten ligen, inmaßen obrist
Vitzthumb sollche früchten gemainer statt Uberlingen fail angebotten.
Deßen man sich aber bedanckht, weiln man mit gellt zu der bezahlung nit
gefaßt, jedoch die andeuttung gethon, sollche auf freyen marckht alhero
führen vnd durch seine deputirte verkauffen zu laßen. War in der
von Kriegslasten stark betroffenen Festungs- und Garnisonsstadt
Tuttlingen ein größerer Bedarf an sicher verwahrtem Getreide und
Feldfrüchten als an einem repräsentativen Schloßgebäude? Oder handelt
es sich hier nur um ein Mißverständnis, das darauf beruht, daß der zum
Schloß gehörige Fruchtkasten und nicht das Schloßgebäude selbst gemeint
ist? Die erhaltenen Akten trennen nie eindeutig zwischen dem
eigentlichen Schloßgebäude und dem Herrschaftsbereich. Oft wird der
Herrschaftsbereich als "Schloßhof" bezeichnet, parallel dazu aber auch
nur als "Schloß".
Das schickhardtsche Schloßgebäude kam
dann im Kriegstreiben 1634 in Abgang. Tuttlingen litt in diesem Jahr
oft unter Angriffen österreichischer Truppen, so am 15. September, als
mehrere Bürger bey der Statt und auf dem Weg ermordet
wurden, oder am 9. November, einem Sonntag, als die Tuttlinger in der
Kirche versammelt waren. Bei diesen Angriffen der Jahre 1634 und 1635
wird auch immer wieder von Zerstörungen von Häusern durch Brand
berichtet. Das Schloß wird in der Chronik zwar nicht ausdrücklich
erwähnt,doch ist mit einem dieser Termine seine Zerstörung als sehr
wahrscheinlich anzunehmen.
Die Verarmung der Länder nach
dem langen Krieg führte dazu, daß keine weiteren Arbeiten an dem in
Ruinen liegenden Schloß durchgeführt wurden. Die Folgen des Krieges in
Tuttlingen waren allein mindestens 70 zerstörte Häuser und die Kirche
auf dem Friedhof, ein Bevölkerungsrückgang von 1550 im Jahr 1622 auf
549 im Jahr 1648. Die einstmals mächtigen Wehranlagen der Stadt waren
zerstört, ihre Mauern geschleift.
Spätere Bebauung des Schlosshofes
Nachricht von erneuter Bautätigkeit im Schloßhof findet sich erst
wieder gegen Ende des 17. Jahrhunderts. 1692 wurde anstelle des
Schloßes oder besser der Schloßruine eine Zehntscheuer errichtet. Der
Zustand des Schloßhofes im Jahr 1699 ist uns in einem Lagerbuch
überliefert (HStAS H 101 Bd. 1865):
Ein
Kornkast, ein Zehendscheuer, darinnen für den jetzigen Wagenmeister
eine Wohnung gemacht, ferner eine Gebauung für die herrschaftlichen
Fuhrknechte des Berg-, Schmelz- und Schmittenwerks im Ludwigstal,
welche Scheuren und Behausung vor weniger Zeit erbaut worden, alles an-
und beieinander in dem alten Schloßhof zu Tuttlingen stehend, hinten in
der Stadt, bei dem jetzigen Spezialathaus, mit einer Mauer umfangen,
sind der Herrschaft Württemberg eigen, aller Ufflagungen und
Beschwerden von denen von Tuttlingen und aus meniglichen frei.
In
diesem jetztgedachten Hof ist vor Jahren das Schloß, samt beiden
Gefängis- und Pulvertürmen, wie auch dabei eine Behausung und
Pfisterei, samt einer Scheuren daran und einem Keller darunter,
halbteils in des Schlosses Einfang und halbteils daraussen gestanden.
Welches alles ein Obervogt bewohnt und genossen hat, doch also, daß er
in solchen damaligen Gebäuden zur Legung herrschaftlichen Gewerbs, wie
auch der Zehendfrüchte das erforderliche Maß zu geben schuldig gewest.
Ist aber solches Schloß im Kriegswesen de Anno 1634 abgegangen und sind
von selbigem Gebäue allein noch ein Pulverturm und Gefängnis zugegen.
Die von Tuttlingen sind pflichtig, einen Obervogt daselbsten oder wer
das obgemeldete Schloß in der Stadt besitzt und innehat, mit Brennholz
aus ihren eigenen Wäldern notdürftig zu versehen, ohne gnädigster
Herrschaft Württemberg oder eines Obervogts Entgeltnis.
Von der höchstgedachten Herrschaft werden obbeschriebene Gebäude zu ihren Kosten in Bau und Wesen erhalten.
Ferner hat sich auch eine Scheuer vorm Schloß oben an der gemeinen
Gassen befunden, so Anno 1610 an die gemeine Stadt Tuttlingen von der
Herrschaft verkauft, welche Scheuer hernach in Abgang gekommen und die
Hofstatt seither zu einem Krautgarten gemacht, die heutzutag Anthoni
Kauffmann und Johannes Zehlin, Schuhmacher, miteinander innehaben und
daraus gnädigster Herrschaft jährlich zehn Kreutzer unablöslichen Zins
geben.
Für das 18. Jahrhundert finden sich keine Nachrichten über eine
wesentliche Veränderung des nun aus Fruchtkasten, Zehntscheuer, dem
Reuterhäusle und den beiden Gefängnistürmen bestehenden "Schlosses".
Der große Brand der Stadt Tuttlingen am 1. November 1803, der die
gesamte Stadt in Schutt und Asche legte, ließ auch das Schloß oder
besser den herrschaftlichen Bereich innerhalb der Stadt nicht
verschont: Als der Stadt- und Amtsschreiber Breunlin am 9. November
1803 den Bericht über den Stadtbrand an den Kurfürsten von Württemberg
schickte, erwähnte er auch den Verlust der auf dem Schloßhof
befindlichen Gebäude, zwei herrschaftliche Türn (Türme), der
herrschaftliche Fruchtkasten und die herrschaftliche Zehntscheuer.
Nach dem Brand handelte es sich auch beim Schloßhof mit seinem
Fruchtkasten um ein besonders wichtiges Gebäude für den Wiederaufbau.
Landbaumeister Uber machte zwei Vorschläge, einen dreistöckigen Bau, 51
Fuß hoch und 22 Fuß Dach (mit dreifacher Bühne) bei 96 Schuh Länge. Der
andere, billigere Vorschlag sah nur zwei Stockwerke vor. Am 2. Mai kam
dann der kurfürstliche Erlass aus Stuttgart:
An den Oberamtmann Conz und Landbaumeister Uber in Tuttlingen!
Auf die von Dir, unserem Oberamtmann und Keller unter dem 16. November
vorigen Jahres gemachte Anzeige, daß in dem allgemeinen Brand zu
Tuttlingen am 1. November 1803 auch sämtliche Kellereigebäude, nämlich
die Oberamteiwohnung samt Scheuer, der Fruchtkasten, die Zehentscheuer
und zwei Gefängnisthürn abgebrannt seien, und auf die von Dir, unserem
Landbaumeister, wegen Herstellung dieser Gebäude entworfenen Risse
geben wir Euch und auch gnädigst bekannt, daß wir uns resolviert haben,
nachbenannte Gebäude im heutigen und nächst künftigen Jahr nach
anliegenden und von uns höchst eigenhändig approbierten Rissen wieder
aufführen zu lassen und zwar:
1. Die Oberamteiwohnung, welche zwei Stock hoch zu erbauen, in deren
unterem steinernen Stock die Waschgelegenheit einzurichten, vor heuer
aber nur im Rauen herzustellen und erst im nächsten Jahr vollkommen
auszubauen ist.
2. Die Dienstscheuer, wegen welcher den Handwerksleuten zur Bedingung
gemacht worden ist, daß sie bis zur Ernte zum Gebrauch fertig sein
müsse.
3. Der Fruchtkasten, welcher drei Stock hoch ganz von Stein, teils heuer, teils im künftigen Jahr aufzuführen ist.
4. Unterbleibt die Erbauung einer besonderen Zehntscheuer und ist
dagegen dem unteren Stock vorbenannten Fruchtkastens eine Höhe von 14
Schuh im Licht zu geben und in solchen eine Tenne und Barn
einzurichten. Endlich sind
5. die Gefängnisse auf die stehengebliebene Stockmauer des vormaligen
Gefängnisturms nebst einer Wohnung für den Amtsknecht einzurichten und
längst bis Martini zum Gebrauch fertig zu stellen.
Die anstehenden Arbeiten zum Wiederaufbau des Fruchtkastens und Turmes
wurden an Steinhauer und Maurer Schmid aus Kirchheim und an Zimmermann
Hofer aus Göppingen vergeben, die mit ihren Angeboten deutlich unter
denen der Stuttgarter Konkurrenz blieben.
Der Kanzlei- und Gefängnisturm des Schlosses hat den großen Brand
zumindest als renovierungswürdige Ruine überstanden. Somit ist uns mit
diesem Gemäuer ein letzter kleiner Rest des Schickhardtbaues erhalten.
gekürzte und überarbeitete Fassung aus:
Rainer Knörle: Das Stadtschloss der Herren von Württemberg in Tuttlingen, Tuttlinger Heimatblätter 66, 7-22 (2003).
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