Das Stadtschloss der Herren von Württemberg in Tuttlingen


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Festung Honberg

Graf Heinrich von Schlick

Obervögte in Tuttlingen

Grenzfestung

Tuttlingen im 30jährigen Krieg

Kirchliche Verhältnisse vor dem Stadtbrand

Spanischer Erbfolgekrieg


Das Stadtschloß der Herren von Württemberg in Tuttlingen
- ein bisher unbeachteter Bau von Heinrich Schickhardt

Zustand um 1564

Das älteste gesicherte Zeugnis über ein Schloß der Herren von Württemberg in Tuttlingen ist im Lagerbuch für Stadt und Amt Tuttlingen aus dem Jahre 1564 (HStAS H 101 Bd. 1854) erhalten. Es beschreibt Lage und die zugehörigen Wirtschafts- und Verteidigungsgebäude des Schlosses:

Das Schloß zu Tuttlingen in der Stadt, samt beiden Gefängnis- und Pulvertürm daran, zweien Gärtlin, dem umgemauerten und eingefangnen Hof und aller Zugehörd, zwischen der Stadtmauer und der gemeinen Gassen gelegen, stossen oben an weiland Hansen von Karpfen seligen verlassnen Söhn Behausung und unten auf die Pfisterei. Ist meines gnädigen Fürsten und Herren eigen, aller Ufflagungen und Beschwerden von denen von Tuttlingen und sonst meniglichen frei.
Eine Behausung und Pfisterei samt einer Scheuren daran und einem Keller darunter, so einesteils in obgemeltem Schloßhofes Einfang begriffen und einesteils noch darvor außen steht, zwischen der Stadtmauer und der gemeinen Gassen gelegen, stossen oben an das Schloßgärtlin und unten an Hans Altdorffers Erben Hofraite. Ist auch meines gnädigen Fürsten und Herren eigen, aller Ufflagen und Beschwerden von meniglichen frei, anderst dann daß Toni Kauffmann daraus in seine Reichenauisch Lehen jährlich zwei Schilling sechs Heller Konstanzer Währung gehen.
Eine Scheuer vorm Schloß oben zwischen der gemeinen Gassen und Toni Kauffmanns Garten gelegen, stoßt vornen wieder an die gemeine Gasse und hinten an Michel Eßlingers Haus und Garten, ist auch meines gnädigen Fürsten und Herren eigen, aller Ufflagen und Beschwerden von meniglichen frei.
Obgemeldt Schloß und Pfisterei bewohnt und nutzt dieser Zeit ein Obervogt, desgleichen nutzt er auch beide obgemeldte Scheuern. Doch ist er darinnen zur Legung meines gnädigen Fürsten und Herren Heu von Ihro fürstlichen Gnaden eigenen Wiesen und des Schultheißen Amts Zehendfrüchten ... den notwendig genügsamen Platz zu geben schuldig.
Die von Tuttlingen sind schuldig und pflichtig, einem Obervogt daselbsten, oder wer das obgenannte Schloß in der Stadt besitzt und innehat, mit Brennholz aus ihren eigenen Wäldern notdürftiglich zu versehen, ohne meines gnädigen Fürsten und Herren oder eines Obervogts Entgeltnis.
Dafür (sind) dann aber solche obbestimmten Schlösser, Häuser und Scheuren, desgleichen die Türm und Stadtmauer, so weit das Schloß in der Stadt und seine Zugehörde darauf stehen und daran eigen auf meines gnädigen Fürsten und Herren eigene Kosten ohne anhängende schuldige Fron oder Dienstbarkeit in Bau und Wesen zu halten.


Nachrichten über eine Bautätigkeit im Schloßhof finden sich einige Jahre später. Im Juli 1578 verkaufte der Tuttlinger Bürger Anthonius Khauffman an den Herzog einen Krautgarten, der an den Schloßhof angrenzt. Die dabei gelegene herzogliche Scheuer und Pfisterei wurden abgebrochen, um auf dem größeren Grundstück einen neuen Fruchtkasten zu errichten (HStAS A 411 Urkunde 17). Der Fruchtkasten war 139 Schuh lang und 96 Schuh tief (also ca. 46 m zu 32 m). Er hatte fünf Stockwerke und es mußten darin jährlich 2200 Scheffel Fruchtgefälle und 5122 Scheffel Frucht aufbewahrt werden, die Gefälle und Erträge der geistlichen Verwaltung nicht mitgerechnet. 1582 scheint der neue Fruchtkasten fertig gewesen zu sein, denn in diesem Jahr gab Herzog Ludwig der Stadt zur Besetzung und Pflasterung bei dem neuen Kornkasten aus Gnade 20 fl.


Das Schickhardtsche Stadtschloß

Einige Jahre nach Errichtung des neuen Fruchtkastens wurde im Schloßhof wieder gebaut. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind im Nachlaß Heinrich Schickhardts Lageplan und Grundrisse für Ober- und Dachgeschoss eines Amtshauses in Tuttlingen aus dem Jahre 1592 erhalten, das also gericht sein soll, daß ein Herr darin das Nachtlager haben mag (HStAS N 220 A 49). Ansichten oder Aufrisse des Gebäudes finden sich leider keine. Der Lageplan erwähnt: 1592 an Martinii den augenschein eingenommen. Handelt es sich hier nur um die Besichtigung des umzubauenden Gebäudes oder bereits um einen Kontrollbesuch auf der Baustelle? Wurde das geplante Gebäude tatsächlich errichtet? In dem von Schickhardt angelegten eigenhändigen Werkverzeichnis findet sich die Antwort: in einer Liste mit dem Titel In Volgenden Schlösern vil gebaut wird ausdrücklich Tuttlingen erwähnt. Das Tuttlinger Stadtschloß ist also ein eindeutig Schickhardt zuzuschreibender Bau. Auf was sich seine Bautätigkeit bezog, findet sich auch in dem handschriftlichen Inventar Schickhardts: ein Amtshaus von Newem erbaut.  Sicher scheint zumindest, daß bei dem Neubau die beiden Gefängnis- und Pulvertürme von dem alten Schloß übernommen wurden.

Was war nun dieses neu errichtete oder umgebaute Schloß? Es war ein "Mehrzweckbau", mit einem vom Rest des Gebäudes abgetrennten Erdgeschoß. Dieses nahm die Küchenräume und einen großen Saal auf, der direkt von außen zugänglich war und vermutlich als Repäsentationsraum diente. Die Küchenräume des Hauses mit dem großen Herd befanden sich zum Teil sogar noch auf dem Gebiet zwischen innerer und äußerer Stadtmauer, dem sogenannten Zwinger.

Der Zugang in die Amts-und Wohnräume der oberen Stockwerke erfolgte auf der südlichen Seite über eine Außentreppe mit Loggia, der Turm mit der Kanzlei und den Gefängnisräumen war mittels einer komplizierten Außentreppenanlage an das Hauptgebäude angeschlossen und nur über das erste Stockwerk des Hauptgebäudes zugänglich. Jedes Stockwerk des Turmes war über eine eigene Treppe von außen zugänglich, um im Innern den beschränkten Platz nicht noch durch ein Treppenhaus zu reduzieren.

In diesem Schickhardtbau hat 1612 Herzog Johann Friedrich auf der Durchreise zum Hohentwiel Station gemacht, wie der Chronist erzählt: A. 1612 den 28. 9br ist Hertzog Friderich hier ankommen, den man mit gewährter Hand empfangen. Sontags drauf hat Schultheis, Stattschreiber und Bürgermr. Statt und Amts wegen Ihm aufgewartet und einen göldnen Becher verehrt, Er hielt sich auf im Amtshaus in der linken Stuben, both jedem die Hand. Er reisete folgende auf Hohentwiel, Reichenaw, Costanz und Bodensee. Auch auf seiner Rückreise stieg er in Tuttlingen ab.

Das Württembergische Landbuch von 1624 (HStAS J1, Bd 141g) nennt unter den den Herren von Württemberg eigenen Häusern das Amtshaus und die Schloßbehausung sampt der Pfisterey zu Tuttlingen zu der Statt, die Scheur vorm Schloß hinüber, gehört meinem gnädigen Fürsten und Herren alles aigenthumblich zue, und sind aller beschwärden frey. Der Punkt eigene Schlösser führt nur die nahe der Stadt gelegene Festung Honberg auf: Honberg, das Schloß bey Tuttlingen ist meines gnädigen Fürsten und Herren aigen und würdt von dem Obervogt bewohnt. Das Stadtschloß wird also unter den Häusern geführt, nicht mehr wie 1564 als Schloß. Das passt auch zu der Tatsache, daß Schickhardt teils von einem Amtshaus und teils von einem Schloß spricht. Der Honberg, der ursprünglich als Festungsanlage von einem Burgvogt, der gleichzeitig das Amt des Kellers ausübte, bewohnt wurde, dient jetzt als Sitz des Obervogtes. Die ehemalige Residenz des Obervogtes in der Stadt hat anscheinend seine Funktion verloren.

Ein späterer Briefwechsel bezüglich eines Streites zwischen der weltlichen und geistlichen Verwaltung Tuttlingens, in dem es um den Platz zur Legung des Zehnten ging, erwähnt in verschiedenen Zwischenberichten, in denen noch vorhandene Lagerbücher, Akten und Protokolle sowohl in Stuttgart als auch in Tuttlingen einflossen, auch das Schicksal des Schloßgebäudes:
Wann es dahero auch in facto richtig sey, daß die Geistl. Verwaltung Tuttlingen ihre Früchte auf den abgebrannten Kellerei-Kasten aufgewahrt habe; so habe dieses seinen Entstehungs Grund blos darinn gehabt, daß dieser Kasten in einem Schloß eingerichtet gewesen sey, dessen weitläufiger Gelaß in alten Zeiten hinlänglichen Raum dargeboten habe. (HStAS A 249, Bü 2742).

Wann und wieso das doch recht neue Amtshaus/Stadtschloß in einen Lagerraum für den Zehnten umgewandelt wurde, bleibt offen. Hier dürften Augenzeugenberichte mithelfen, Klarheit zu schaffen: Der St. Georgener Abt Georg Gaisser berichtet 1633 nach der Eroberung der Stadt durch den kaiserlichen General Vitzthum von reichlich in der Stadt vorhandenem Getreide. Auch der Überlinger Johann Heinrich von Pflummern berichtet über große Fruchtvorräte in Tuttlingen: In der statt soll ein großer vorrath von früchten ligen, inmaßen obrist Vitzthumb sollche früchten gemainer statt Uberlingen fail angebotten. Deßen man sich aber bedanckht, weiln man mit gellt zu der bezahlung nit gefaßt, jedoch die andeuttung gethon, sollche auf freyen marckht alhero führen vnd durch seine deputirte verkauffen zu laßen. War in der von Kriegslasten stark betroffenen Festungs- und Garnisonsstadt Tuttlingen ein größerer Bedarf an sicher verwahrtem Getreide und Feldfrüchten als an einem repräsentativen Schloßgebäude? Oder handelt es sich hier nur um ein Mißverständnis, das darauf beruht, daß der zum Schloß gehörige Fruchtkasten und nicht das Schloßgebäude selbst gemeint ist? Die erhaltenen Akten trennen nie eindeutig zwischen dem eigentlichen Schloßgebäude und dem Herrschaftsbereich. Oft wird der Herrschaftsbereich als "Schloßhof" bezeichnet, parallel dazu aber auch nur als "Schloß".

Das schickhardtsche Schloßgebäude kam dann im Kriegstreiben 1634 in Abgang. Tuttlingen litt in diesem Jahr oft unter Angriffen österreichischer Truppen, so am 15. September, als mehrere Bürger bey der Statt und auf dem Weg ermordet wurden, oder am 9. November, einem Sonntag, als die Tuttlinger in der Kirche versammelt waren. Bei diesen Angriffen der Jahre 1634 und 1635 wird auch immer wieder von Zerstörungen von Häusern durch Brand berichtet. Das Schloß wird in der Chronik zwar nicht ausdrücklich erwähnt,doch ist mit einem dieser Termine seine Zerstörung als sehr wahrscheinlich anzunehmen.

Die Verarmung der Länder nach dem langen Krieg führte dazu, daß keine weiteren Arbeiten an dem in Ruinen liegenden Schloß durchgeführt wurden. Die Folgen des Krieges in Tuttlingen waren allein mindestens 70 zerstörte Häuser und die Kirche auf dem Friedhof, ein Bevölkerungsrückgang von 1550 im Jahr 1622 auf 549 im Jahr 1648. Die einstmals mächtigen Wehranlagen der Stadt waren zerstört, ihre Mauern geschleift.


Spätere Bebauung des Schlosshofes

Nachricht von erneuter Bautätigkeit im Schloßhof findet sich erst wieder gegen Ende des 17. Jahrhunderts. 1692 wurde anstelle des Schloßes oder besser der Schloßruine eine Zehntscheuer errichtet. Der Zustand des Schloßhofes im Jahr 1699 ist uns in einem Lagerbuch überliefert (HStAS H 101 Bd. 1865):

Ein Kornkast, ein Zehendscheuer, darinnen für den jetzigen Wagenmeister eine Wohnung gemacht, ferner eine Gebauung für die herrschaftlichen Fuhrknechte des Berg-, Schmelz- und Schmittenwerks im Ludwigstal, welche Scheuren und Behausung vor weniger Zeit erbaut worden, alles an- und beieinander in dem alten Schloßhof zu Tuttlingen stehend, hinten in der Stadt, bei dem jetzigen Spezialathaus, mit einer Mauer umfangen, sind der Herrschaft Württemberg eigen, aller Ufflagungen und Beschwerden von denen von Tuttlingen und aus meniglichen frei.
In diesem jetztgedachten Hof ist vor Jahren das Schloß, samt beiden Gefängis- und Pulvertürmen, wie auch dabei eine Behausung und Pfisterei, samt einer Scheuren daran und einem Keller darunter, halbteils in des Schlosses Einfang und halbteils daraussen gestanden. Welches alles ein Obervogt bewohnt und genossen hat, doch also, daß er in solchen damaligen Gebäuden zur Legung herrschaftlichen Gewerbs, wie auch der Zehendfrüchte das erforderliche Maß zu geben schuldig gewest. Ist aber solches Schloß im Kriegswesen de Anno 1634 abgegangen und sind von selbigem Gebäue allein noch ein Pulverturm und Gefängnis zugegen. Die von Tuttlingen sind pflichtig, einen Obervogt daselbsten oder wer das obgemeldete Schloß in der Stadt besitzt und innehat, mit Brennholz aus ihren eigenen Wäldern notdürftig zu versehen, ohne gnädigster Herrschaft Württemberg oder eines Obervogts Entgeltnis.
Von der höchstgedachten Herrschaft werden obbeschriebene Gebäude zu ihren Kosten in Bau und Wesen erhalten.
Ferner hat sich auch eine Scheuer vorm Schloß oben an der gemeinen Gassen befunden, so Anno 1610 an die gemeine Stadt Tuttlingen von der Herrschaft verkauft, welche Scheuer hernach in Abgang gekommen und die Hofstatt seither zu einem Krautgarten gemacht, die heutzutag Anthoni Kauffmann und Johannes Zehlin, Schuhmacher, miteinander innehaben und daraus gnädigster Herrschaft jährlich zehn Kreutzer unablöslichen Zins geben
.

Für das 18. Jahrhundert finden sich keine Nachrichten über eine wesentliche Veränderung des nun aus Fruchtkasten, Zehntscheuer, dem Reuterhäusle und den beiden Gefängnistürmen bestehenden "Schlosses". Der große Brand der Stadt Tuttlingen am 1. November 1803, der die gesamte Stadt in Schutt und Asche legte, ließ auch das Schloß oder besser den herrschaftlichen Bereich innerhalb der Stadt nicht verschont: Als der Stadt- und Amtsschreiber Breunlin am 9. November 1803 den Bericht über den Stadtbrand an den Kurfürsten von Württemberg schickte, erwähnte er auch den Verlust der auf dem Schloßhof befindlichen Gebäude, zwei herrschaftliche Türn (Türme), der herrschaftliche Fruchtkasten und die herrschaftliche Zehntscheuer.

Nach dem Brand handelte es sich auch beim Schloßhof mit seinem Fruchtkasten um ein besonders wichtiges Gebäude für den Wiederaufbau. Landbaumeister Uber machte zwei Vorschläge, einen dreistöckigen Bau, 51 Fuß hoch und 22 Fuß Dach (mit dreifacher Bühne) bei 96 Schuh Länge. Der andere, billigere Vorschlag sah nur zwei Stockwerke vor. Am 2. Mai kam dann der kurfürstliche Erlass aus Stuttgart:

An den Oberamtmann Conz und Landbaumeister Uber in Tuttlingen!
Auf die von Dir, unserem Oberamtmann und Keller unter dem 16. November vorigen Jahres gemachte Anzeige, daß in dem allgemeinen Brand zu Tuttlingen am 1. November 1803 auch sämtliche Kellereigebäude, nämlich die Oberamteiwohnung samt Scheuer, der Fruchtkasten, die Zehentscheuer und zwei Gefängnisthürn abgebrannt seien, und auf die von Dir, unserem Landbaumeister, wegen Herstellung dieser Gebäude entworfenen Risse geben wir Euch und auch gnädigst bekannt, daß wir uns resolviert haben, nachbenannte Gebäude im heutigen und nächst künftigen Jahr nach anliegenden und von uns höchst eigenhändig approbierten Rissen wieder aufführen zu lassen und zwar:
1. Die Oberamteiwohnung, welche zwei Stock hoch zu erbauen, in deren unterem steinernen Stock die Waschgelegenheit einzurichten, vor heuer aber nur im Rauen herzustellen und erst im nächsten Jahr vollkommen auszubauen ist.
2. Die Dienstscheuer, wegen welcher den Handwerksleuten zur Bedingung gemacht worden ist, daß sie bis zur Ernte zum Gebrauch fertig sein müsse.
3. Der Fruchtkasten, welcher drei Stock hoch ganz von Stein, teils heuer, teils im künftigen Jahr aufzuführen ist.
4. Unterbleibt die Erbauung einer besonderen Zehntscheuer und ist dagegen dem unteren Stock vorbenannten Fruchtkastens eine Höhe von 14 Schuh im Licht zu geben und in solchen eine Tenne und Barn einzurichten. Endlich sind
5. die Gefängnisse auf die stehengebliebene Stockmauer des vormaligen Gefängnisturms nebst einer Wohnung für den Amtsknecht einzurichten und längst bis Martini zum Gebrauch fertig zu stellen.


Die anstehenden Arbeiten zum Wiederaufbau des Fruchtkastens und Turmes wurden an Steinhauer und Maurer Schmid aus Kirchheim und an Zimmermann Hofer aus Göppingen vergeben, die mit ihren Angeboten deutlich unter denen der Stuttgarter Konkurrenz blieben.

Der Kanzlei- und Gefängnisturm des Schlosses hat den großen Brand zumindest als renovierungswürdige Ruine überstanden. Somit ist uns mit diesem Gemäuer ein letzter kleiner Rest des Schickhardtbaues erhalten.



gekürzte und überarbeitete Fassung aus: 

Rainer Knörle: Das Stadtschloss der Herren von Württemberg in Tuttlingen, Tuttlinger Heimatblätter 66, 7-22 (2003).

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